Banderolensteuer

Am 01. Juli 1906 trat das erste deutsche Zigarettensteuergesetz, auch Banderolensteuer genannt, in Kraft. Im Juli betrug die Steuer zwischen 10% und 15% auf den Kleinverkaufspreis, ab 1. September 1909 bereits 13% bis 20%. Ab 12. Juni 1916 erhöhte sich die Steuer durch den „Kriegszuschlag“ auf 23% bis 26%. In den folgenden Jahren wurden immer wieder die Steuerbestimmungen verändert und neue Berechnungsgrundlagen eingeführt, um die Steuereinnahmen des Finanzministeriums zu sichern.