Saarländische Tabakregie

Die Saarländische Tabakregie wurde im April 1948 als „Saarländischen Tabak- und Zündwarenregie“ von der französchen Besatzung errichtet. Es wurde der landwirtschaftliche Anbau von Tabak im Saarland untersagt. Es durfte nur Tabak von der französischen Tabakregie bezogen werden. Da die
Saarländische Tabakregie selbst keine Tabakwaren produzierte, wurden Konzessionen an ausgewählte tabakverarbeitende Unternehmen vergeben. Diese arbeiteten lediglich in Lohnarbeit. Die Preise für die Herstellung, den Einzelhandel und für die Endverbraucher wurden von der Saarländische Tabakregie festgelegt.
1953 wurde der Tabakanbau im Saarland wieder erlaubt und die Saarländische Tabakregie abgeschafft.